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DGUV-Prüfung von Leitern

Leitern und Tritte unterliegen den allgemeinen Sicherheitstechnischen Bestimmungen.

Betriebssicherheits-DGUV-Prüfung 208-016 und TRBS 2121 von Leitern und Tritten

Der Unternehmer ist dafür zuständig, dass Leitern und Tritte jährlich auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Die Prüfung muss durch einen Sachkundigen mit TÜV-Zertifizierung durchgeführt werden. Es sollte anschließend eine Dokumentation für die Leitern und Tritte erstellt werden.

Des Weiteren hat der Unternehmer dafür zu sorgen, schadhafte Leitern und Tritte zu reparieren oder auszutauschen.

Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.