Service rund ums Tor!

DGUV-Prüfung und Wartung
von Toren und Türen

Tore und Türen unterliegen den allgemeinen Sicherheitstechnischen Bestimmungen.

Die Richtlinien der technischen Regeln für Arbeitsstätten "Tore und Türen" (ASR A 1.7) besagt: Tore und Türen müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme oder nach Änderung, sowie einer jährlichen Folgeprüfung inkl. Schließkraftmessung bei kraftbetätigten Toren und Türen unterzogen werden. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und an der Arbeitsstätte aufzubewahren. Sachkundige Prüfer mit TÜV-Zertifizierung sollten diese Prüfung durchführen.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Wir gewähren Ihnen mit qualifizierten Monteuren eine sachkundige Ausführung sämtlicher Arbeiten.

  • für höchste Betriebssicherheit
  • für eine längere Lebensdauer
  • für die Früherkennung von Verschleißerscheinung
  • für den schnellen Vor-Ort-Service
  • Wartung in Absprache mit dem Betreiber der Anlagen.

Wir machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Schließkraftmessung

Automatische Tore und Türen sind im Betrieb unheimlich praktisch. Dennoch bergen Sie auch Gefahren und Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten.

Aus diesem Grund muss bei kraftbetätigten Toren und Türen, die einen automatischen Zulauf haben (Selbsthaltung) eine Schließkraftmessung durchgeführt werden. Dabei gibt es keinen Bestandschutz mehr.

Durchführung der Schließkraftmessung

Bei der Messung der Schließkraft wird der zeitliche Kraftaufwand an den Schließkanten gemessen. Die Grenze für die dynamische Kraft liegt hier bei 400 Newton (40 kg). Die Restkraft sollte ca. 25 Newton betragen. Die Messung findet in einer Höhe von 50 mm und/oder 300 mm statt.

Gemessen wird über fünf Sekunden. Es werden Kräfte von 25 bis 2000 Newton erfasst, die Abtastrate des Signalgebers muss mindestens 200 Hz betragen.

Bei der Prüfung muss immer auch das Reversieren (Einfahren) der Tore geprüft werden. Es ist sinnvoll, bei dieser regelmäßigen Wartung auch die Torsteuerung zu überprüfen. So können alle sicherheitsrelevanten Bestandteile des Torsystems in einem Arbeitsvorgang geprüft werden. So kann ganz einfach die Sicherheit der Toranlange garantiert werden.

Vorhandene Mängel müssen umgehend beseitigt werden, dazu ist der Toranlagenbetreiber gesetzlich verpflichtet. Werden zum Beispiel Richt- oder Grenzwerte überschritten, muss umgehend justiert werden. Dabei werden die Funktion der Schaltleiste, die Federn und die Bremsen überprüft und die Schließgeschwindigkeit über die Tor-Steuerung angepasst. Solche Justierungen können unsere erfahrenen Monteure direkt vor Ort erledigen. In manchen Fällen müssen jedoch auch Steuerung, Motor oder Lichtgitter ausgetauscht werden.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Arbeitsstättenregelung

Für Personenschäden, die aufgrund einer Überschreitung der maximalen Schließkraft entstehen, haftet keine Berufsgenossenschaft und keine Versicherung. Das Unternehmen wird dafür voll haftbar gemacht, wenn keine regelmäßigen DGUV-Prüfungen stattfinden. Mögliche Schäden sind zum Beispiel Knochenbrüche oder Quetschungen.